Stipendien

Studierenden der PHZ Schwyz bietet neben der kantonalen Stipendienstelle, das Jützische Legat sowie die Ausbildungsstiftung für den Kanton Schwyz und die Bezirke See und Gaster (Kanton St. Gallen) eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung.

1. Stipendienstelle des Wohnkantons

Für Stipendien ist der Wohnkanton zuständig. Für die Erstausbildung ist dies der Wohnsitzkanton der Eltern. Für eine Zweitausbildung ist es der Kanton, in dem die bzw. der Studierende zuletzt ohne gleichzeitige Ausbildung bei voller Erwerbstätigkeit mindestens zwei Jahre Wohnsitz hatte. Ist das nicht erfüllt, gilt die Regelung für die Erstausbildung.

Im Kanton Schwyz können Sie sich an die kantonale Stipendienstelle wenden:
Amt für Berufsbildung
Stipendienstelle
Kollegiumstr. 28
Postfach 2193
6431 Schwyz
Tel.: 041 819 19 24
Fax: 041 819 19 29
E-Mail: afb.ed @ sz.ch

2. Jützisches Legat

Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung bietet das Jützische Legat. Dieses unterstützt Schwyzerinnen und Schwyzer, die sich zu Volksschullehrpersonen ausbilden lassen. Alois Jütz lebte Anfang des 19. Jahrhunderts in einer politisch und gesellschaftlich bewegten Zeit. Sein Legat gab 1855 den Anstoss zur kantonalen Lehrerbildung in Schwyz. Heute werden die Gelder des Jützischen Legats in erster Priorität für Studierende in besonders schwierigen Umständen verwendet , d.h. für Studierende, die weder durch Erwerbsarbeit noch durch Stipendien, noch durch zinslose Darlehen existenzsicherndes Einkommen erzielen können.

Wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen, können Sie ein Gesuch stellen:
a) Immatrikulation an einer Pädagogischen Hochschule
b) Nachweis des finanziellen Bedarfs aufgrund der Abklärungen der Stipendiendienststelle des Kantons Schwyz
c) Prinzipiell im Kanton Schwyz stipendienberechtigt sein, es gilt das Wohnortsprinzip.

Weitere Informationen zum Jützischen Legat

3. Ausbildungsstiftung für den Kanton Schwyz und die Bezirke See und Gaster (Kanton St. Gallen)

Diese Ausbildungsstiftung unterstützt schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung durch Stipendien oder Studiendarlehen. Die erforderlichen Voraussetzungen ersehen Sie aus der Wegleitung für Stipendien.

Weitere Informationen zur Ausbildungsstiftung für den Kanton Schwyz und die Bezirke See und Gaster (Kanton St. Gallen)