Fremdsprachen- und Kulturaufenthalt (ab Studienbeginn 2009)

Allgemeines

Als Studentin oder Student der PHZ Schwyz haben Sie im Studiengang Primarstufe einen Fremdsprachenaufenthalt zu absolvieren (bei der Wahl beider Fremdsprachen sind es zwei Aufenthalte). Als Studentin oder Student des Studiengangs Kindergarten/Unterstufe absolvieren Sie einen Kulturaufenthalt.

Zeitpunkt des Fremdsprachen- und Kulturaufenthalts

Grundsätzlich können Sie den Aufenthalt vor Aufnahme des Studiums oder während des Studiums absolvieren. Es trägt zu Ihrer persönlichen Entlastung während der Studienzeit bei, wenn Sie ihn vor der Aufnahme des Studiums absolvieren.

Ziele des Fremdsprachen- und Kulturaufenthalts

Der Fremdsprachenaufenthalt dient der Erweiterung der Kompetenz in derjenigen Fremdsprache, für welche Sie sich qualifizieren und die Sie später unterrichten wollen. Er erhöht das persönliche Verständnis für die Kultur des entsprechenden Sprachraums und trägt zur Verbesserung des Sprachgefühls bei.
Der Kulturaufenthalt im Studiengang Kindergarten/Unterstufe dient dem Einblick in fremde soziale Räume und trägt dazu bei, das Verständnis für die Kultur und Lebensweise in anderen Ländern, Institutionen oder Lebensbereichen zu erweitern.

Obligatorium

Kindergarten/Unterstufe:
Es ist ein Kulturaufenthalt von sechs Wochen am Stück zu absolvieren.
Primarstufe:

Bei einer Sprache: Sprachaufenthalt von 10 Wochen, wobei mindestens 8 Wochen am Stück zu leisten sind
Bei zwei Sprachen: Sprachaufenthalt von 16 Wochen, wobei in jeder Sprache mindestens 6 Wochen am Stück zu leisten sind.
Sekundarstufe:
Bei einer Sprache: Sprachaufenthalt von 10 Wochen, die am Stück zu leisten sind.
Bei zwei Sprachen: Sprachaufenthalt von 18 Wochen, wobei in jeder Sprache mindestens 6 Wochen am Stück zu leisten sind.

Weitere Informationen finden Sie im Dokument «Regelungen Fremdsprachen an der PHZ» (für Primarstufe und Sek I) und  «Regelung zum Kulturaufenthalt KU» (für Kindergarten/Unterstufe).

Empfehlung

Wir empfehlen, im Rahmen des Fremdsprachenaufenthaltes entweder eine Sprachschule zu besuchen oder ein Praktikum im Sinne einer Unterrichtsassistenz auf der Volksschulstufe bzw. ein Praktikum in einer sozialen Institution oder in der Betreuung zu absolvieren.

Beratung
Formen des Fremdsprachen- und Kulturaufenthaltes, die in den Regelungen nicht erwähnt sind, müssen im Vorfeld von Sandro Forni (E-Mail) (Französisch) resp. Rosemary Smeets (E-Mail) (Englisch) genehmigt werden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Aufenthalt anerkannt wird, nehmen Sie ebenfalls mit der/dem Genannten Kontakt auf.

Sandro Forni (E-Mail)           
- für PS-Studierende mit Fach Französisch
 
Rosemary Smeets (E-Mail)
- für PS-Studierende mit Fach Englisch
 
Annett Uhlemann (E-Mail)       
- für KU-Studierende (Kulturaufenthalt)

Forni Sandro
041/859 05 46 sandro.forni @ phz.ch
Smeets Rosemary
041/750 33 72 rosemary.smeets @ phz.ch
Uhlemann Annett
041/859 05 82 annett.uhlemann @ phz.ch

Informationen zum Fremdsprachenaufenthalt

Regelung Fremdsprachen (gültig für Studienbeginn vor September 2009)

Regelung Fremdsprachen neu (gültig für Studienbeginn ab September 2009)

Anerkennung Fremdsprachaufenthalt KU (gültig: Studienbeginn vor HS 2009)

Regelung zum Kulturaufenthalt KU (gültig ab HS 2009)

Übersicht über internationale Sprachzertifikate für Französisch und Englisch